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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12   

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https://dejure.org/2013,13570
LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12 (https://dejure.org/2013,13570)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12 (https://dejure.org/2013,13570)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - 10 Sa 2241/12 (https://dejure.org/2013,13570)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 55 InsO § 87 InsO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von arbeitsleistungsbezogenen Sonderzuwendungen als Insolvenzforderung bei Zuordnung dieser Sonderzuwendung zu vor der Insolvenzeröffnung liegenden Zeiträumen; Einordnung einer in einer arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung geregelten Abfindungszahlung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendungen können Insolvenzforderungen sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Stichtags- oder anlassbezogene Zuwendungen sind dem Zeitraum zuzurechnen, in den der Stichtag fällt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00).
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Der Anspruch auf eine solche Abfindung, welcher vor Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, ist auch dann nur einfache Insolvenzforderung im Sinne von § 38 InsO und keine Masseschuld, wenn er erst nach Insolvenzeröffnung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG, Urteil vom 27. September 2007, 6 AZR 975/06).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 15.3.2011 - 9 AZR 813/09; Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 120/10), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18.5.2011 - 4 AZR 552/09).
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Der Ruhenszeitraum wird nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung verschoben (BAG, Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 649/09).
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 15.3.2011 - 9 AZR 813/09; Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 120/10), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18.5.2011 - 4 AZR 552/09).
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 15.3.2011 - 9 AZR 813/09; Urteil vom 19.10.2010 - 6 AZR 120/10), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18.5.2011 - 4 AZR 552/09).
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Sie werden nur insgesamt zu einem anderen Zeitpunkt fällig (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10).
  • BAG, 14.11.2012 - 10 AZR 793/11

    Bonusanspruch - Schadensersatz - Insolvenzforderung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Soweit durch die Sonderzuwendung vor Verfahrenseröffnung erbrachte Arbeitsleistungen honoriert werden, liegen Insolvenzforderungen vor (BAG, Urteil vom 14. November 2012 - 10 AZR 793/11).
  • BGH, 26.02.2009 - III ZB 67/08

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Da das Berufungsgericht an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen grundsätzlich gebunden ist (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), muss die Berufung, die den festgestellten Sachverhalt angreifen will, eine Begründung dahin enthalten, warum die Bindung an die festgestellten Tatsachen ausnahmsweise nicht bestehen soll (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2009 - III ZB 67/08).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZB 24/12

    Berufungsbegründungsschrift: Notwendiger Inhalt bei Angriffen gegen die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12
    Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend beurteilt ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 13.9.2012 - III ZB 24/12).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 18 AL 212/09

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 12 AL 34/05

    Arbeitslosenversicherung

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